Please note that our official Terms and Conditions (AGB) are provided in German below and govern all legal matters. Should you need an English version, please feel free to contact us at contact@hejone.ai
Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der hejONE GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Alejandro Basterrechea und Joachim Kalff, Eichenweg 4A, 85774 Unterföhring, Deutschland (nachfolgend geschlechtsneutral „Anbieter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunde“, gemeinsam auch „Parteien“). Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.
Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bereitstellung der Software auf seine AGB verweist und der Anbieter dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Die Leistungen des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. der Ziffer 1.3. dieser AGB. Der Anbieter kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde dem Anbieter seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und einen Nachweis seiner Ansässigkeit oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) erfolgen. Die für den Legitimationsnachweise erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.
Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit die KI-gestützte Software-as-a-Service-Lösung „hejONE“ (nachfolgend „Software“) nebst Speicherplatz zur Nutzung über das Internet bereit.
Die Software ist nicht für den Einsatz als Hochrisiko-KI-System im Sinne der KI-Verordnung vorgesehen. Der Kunde wird die Software nicht in einer Art und Weise nutzen, die die Einordnung als Hochrisiko-KI-System rechtfertigt. Führt die Nutzung der Software durch den Kunden zur Einordnung als Hochrisiko-KI-System, ist der Kunde Anbieter des KI-Systems im Sinne der KI-Verordnung.
Sofern der Kunde eine individuelle Anpassung oder Weiterentwicklung der Software an seine betrieblichen Anforderungen gemäß der zwischen den Parteien gesondert zu vereinbarenden Anforderungsspezifikation beauftragt, ist die anschließende Nutzung der individuell angepassten Software entgeltpflichtig.
Der Anbieter bietet ferner Beratungs-, Schulungs- oder sonstige Unterstützungsleistungen (Einrichtung, Konfiguration, Installation, Customizing etc., nachfolgend „Unterstützungsleistungen“) zu der von ihm angebotenen Software an. Der Inhalt der Unterstützungsleistungen wird gesondert zwischen den Parteien vereinbart und ist gesondert zu vergüten. Im Übrigen sind Unterstützungsleistungen nicht Gegenstand des Vertrags.
In der Software können Verknüpfungen zu Diensten von Drittanbietern enthalten sein. Diese AGB gelten nicht für solche Dienste, die nicht vom Anbieter, sondern von einem Drittanbieter erbracht werden. Dies gilt auch, wenn die Dienste unentgeltlich erbracht werden und/oder wenn für deren Nutzung eine Registrierung beim Anbieter erforderlich ist. Für diese Dienste gelten ausschließlich die vom Drittanbieter verwendeten Bedingungen bzw. die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Der Anbieter vermittelt insoweit lediglich den technischen Zugriff auf diese Dienste.
Der Anbieter ist berechtigt, KI-Modelle und -Systeme von Drittanbietern im Rahmen der Leistungserbringung einzusetzen. Der Anbieter stellt sicher, dass die Drittanbieter vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet sind. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Drittanbieter außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Die Software erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Der Zugriff auf Rechtsdatenbanken (z.B. Gesetze im Internet) dient ausschließlich der Bereitstellung allgemeiner rechtlicher Informationen und stellt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls dar.
Leistungen des Anbieters und Speicherplatz
Die Software beinhaltet in ihrer unentgeltlichen Basisfunktionalität einen Prompt-Generator und eine Prompt-Library, mit der der Kunde eigene Prompts erstellen und verwalten kann. Ferner kann der Kunde mit den erstellten Prompts Ergebnisse von der Software generieren lassen (nachfolgend „Ergebnisse“). Die Ergebnisse werden dem Kunden für einen zwischen den Parteien vereinbarten Zeitraum zum Download bereitgestellt und nach Ablauf dieses Zeitraums unwiederbringlich gelöscht.
Der Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen der bereitgestellten Software werden in der aktuellen Leistungsbeschreibung des Anbieters auf der Website unter dem Link https://app.hejone.ai/ und in der Software näher beschrieben. Der Anbieter schuldet die technisch einwandfreie Bereitstellung der Software mit den in der Leistungsbeschreibung näher definierten Funktionalitäten sowie die Generierung von Ergebnissen auf Basis der implementierten Algorithmen.
Der Anbieter schuldet keine Anpassung der Software auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Im Falle der individuellen Anpassung der Software auf die betrieblichen Anforderungen des Kunden ergeben sich die im Einzelnen zu erbringenden Leistungen, deren Umfang, Spezifikation und etwaige Meilensteine aus dem Angebot bzw. der dem Angebot folgenden Anforderungsspezifikation des Anbieters (sog. „Statement of Work“) sowie den dem Angebot ggf. als Anlagen beigefügten Leistungsbeschreibungen oder Terminplänen, die ebenfalls Vertragsbestandteil werden. Bei diesen Leistungen handelt es sich um werkvertragliche Leistungen gemäß §§ 631 ff. BGB. Die erbrachten Leistungen sind dem Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme vorzulegen. Der Anbieter erbringt diese Leistungen nach allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung aller für die individuelle Anpassung und Bereitstellung der Software im Einflussbereich des Anbieters maßgeblichen behördlichen sowie gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Etwaige im Einzelfall auf den spezifischen Einsatzbereich der Software beim Kunden besonders zu berücksichtigende, behördliche oder gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen sind dem Anbieter vor Vertragsschluss ausdrücklich und rechtzeitig mitzuteilen und zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren.
Der Anbieter ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der Software für die vertraglich vereinbarte Anzahl an berechtigten Nutzer über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser. Die Software verbleibt auf den Server des Anbieters oder von diesem beauftragter Rechenzentren. Das Hosting der Software auf Servern des Kunden oder von diesem beauftragter Dritter ist nicht geschuldet. Sofern der Kunde das Hosting der Software in seiner eigenen Infrastruktur wünscht, ist dies gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren. In diesem Fall gelten nicht die Bestimmungen dieser AGB, sondern die besonderen Bestimmungen der gesondert zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung.
Der Kunde kann die Anzahl der berechtigen Nutzer der Software nach den in der Preisliste genannten Konditionen erhöhen oder reduzieren. Die für die entsprechende Anzahl an berechtigen Nutzer erforderlichen Zugangsdaten werden dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form übermittelt.
Der Anbieter stellt dem Kunden zur Dateiablage und für die Nutzung der Software einen Speicherplatz auf seinen Servern bereit.
Der Anbieter trifft dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der in der Software gespeicherten Daten des Kunden. Der Anbieter speichert die Daten des Kunden sowie die für ihn generierten Ergebnisse serverseitig für die zwischen den Parteien vereinbarte Dauer. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten eigene Sicherungskopien der für ihn generierten Ergebnisse anzufertigen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
Der Kunde ist alleiniger Inhaber der auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten. Die Daten können vom Kunden jederzeit herausverlangt werden.
Die Software wird vom Anbieter in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Der Kunde erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Version. Der Kunde hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der Software.
Der Anbieter stellt dem Kunden ferner nach Vertragsschluss eine Bedienungsanleitung zur Verfügung. Die Bedienungsanleitung wird dem Kunden im Kundenkonto (sofern angelegt) oder als Video-Tutorial auf der Website unter dem Link https://app.hejone.ai/ überlassen.
Ein Erfolg im Sinne einer bestimmten Qualität, inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verwertbarkeit der generierten Ergebnisse wird nicht geschuldet, da diese auf probabilistischen Modellen beruhen und von der Qualität, Vollständigkeit und Aktualität der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten sowie der von der Software genutzten öffentlich zugänglichen Datenquellen abhängen. Insbesondere aufgrund der Funktionsweise probabilistischer KI-Modelle können trotz identischer Eingaben zu unterschiedlichen Zeitpunkten abweichende Ergebnisse generiert werden.
Der Anbieter schuldet keine Exklusivität der Ergebnisse, sofern zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart wird. Der Anbieter weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass Überschneidungen zwischen den für verschiedene Kunden generierten Ergebnissen möglich sind, da die Software auf Basis öffentlich zugänglicher Datenquellen arbeitet und mehrere Kunden vergleichbare Parameter definieren können.
Der Anbieter ist berechtigt, die Software sowie deren Nutzung durch den Kunden im erforderlichen Umfang zu überwachen, um die Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Zuverlässigkeit und Konformität der Software, sicherzustellen. Der Kunde räumt dem Anbieter hierfür die erforderlichen Rechte ein. Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden unverzüglich alle wesentlichen Vorfälle oder Entwicklungen mitzuteilen, die auf rechtswidrige Vorgänge im Zusammenhang mit der Software hindeuten oder die für die Zuverlässigkeit, Sicherheit oder Konformität der Software von Bedeutung sein könnten.
Die auf die betrieblichen Anforderungen des Kunden individuell angepasste Software kann über die vom Anbieter bereitgestellte Programmierschnittstelle (sog. „API“) in KI- und sonstige Software-Systeme von Drittanbietern eingebunden werden. Die technischen Spezifikationen der API sind in einer API-Dokumentation näher beschrieben. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit, Sicherheit oder Datenschutzkonformität des Drittsystems. Im Übrigen gilt Ziffer 18.6. (Haftung für Mängel bei individueller Anpassung der Software) dieser AGB.
Leistungsänderungen
Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen, einschließlich der API, zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar.
Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,
- soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
- soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
- wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden ist.
Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Anbieters stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
Registrierung für die unentgeltliche Bereitstellung der Software
Vor der unentgeltlichen Bereitstellung der Software in ihrer Basisfunktionalität ist die Durchführung eines Online-Registrierungsvorgangs (nachfolgend „Registrierung“) erforderlich.
Für die Registrierung und Erstellung eines Profils ist die Erstellung eines Kundenkontos erforderlich. Die für das Kundenkonto erforderlichen Daten (nachfolgend „Log-in-Daten“) ergeben sich aus der Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird.
Für die unentgeltliche Nutzung der Software können sich natürliche und juristische Personen registrieren. Die Registrierung einer juristischen Person kann nur über eine vertretungsberechtigte Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Als natürliche Person können sich nur Kunden registrieren, die volljährig und geschäftsfähig sind. Sofern der Kunde minderjährig ist, darf eine Registrierung nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erfolgen. Der Anbieter ist berechtigt, die Registrierung von einem entsprechenden Nachweis einer Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters abhängig zu machen.
Der Kunde sichert zu, dass die bei Erstellung seines Profils verwendeten Daten (nachfolgend „Profil-Daten“) wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Kunde ist verpflichtet, seine Profil-Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten und im Falle von Änderungen eine Aktualisierung seiner Profil-Daten in seinem Kundenkonto durchzuführen. Die Nutzung von Pseudonymen ist unzulässig. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die von dem Kunden bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden.
Mit der Registrierung erstellt der Kunde ein Passwort für sein Kundenkonto. Der Kunde kann das Passwort jederzeit in seinem Kundenkonto ändern. Der Kunde darf das Passwort Dritten nicht mitteilen oder zugänglich machen und hat es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche zu vermeiden. Der Kunde ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn das Passwort verloren gegangen ist oder wenn ihm bekannt wird, dass unbefugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben. Der Kunde haftet für jeden Missbrauch Dritter, soweit dieser nicht den Nachweis erbringt, dass ihn hieran kein Verschulden trifft.
Der Kunde darf sich jeweils nur einmal registrieren. Ein Kundenkonto ist nicht auf Dritte übertragbar.
Die Registrierung kann nur durch den die Registrierung abschließenden Button abgeschlossen werden.
Nach Abschluss der Registrierung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink, um sich durch Anklicken des Aktivierungslinks als Kunde zu verifizieren. Um die Registrierung abzuschließen, muss der Kunde sich durch Anklicken des Links in der Bestätigungs-E-Mail verifizieren.
Vertragsschluss und Vertragssprache bei individueller Anpassung und entgeltpflichtiger Bereitstellung der Software
Im Falle der individuellen Anpassung und anschließenden entgeltlichen Nutzung der Software kann der Kunde per Telefon, per E-Mail, über das auf der Website des Anbieters vorgehaltene Online-Kontaktformular oder über die in der Software integrierte Anfragefunktion eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots für die individuelle Anpassung und entgeltliche Bereitstellung der Software an den Anbieter richten.
Der Kunde erhält vom Anbieter auf dessen Anfrage hin ein verbindliches Angebot über die zuvor vom Kunden ausgewählten Leistungen in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail).
Dieses Angebot kann der Kunde gegenüber dem Anbieter durch Annahmeerklärung per E-Mail, per Brief oder durch Zahlung des vom Anbieter angebotenen Entgelts innerhalb von der vom Anbieter im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist ab Zugang des Angebots annehmen. Der Tag des Angebotszugangs wird für die Fristberechnung nicht mitgerechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto des Anbieters maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Annahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Der Anbieter weist den Kunden in seinem Angebot besonders darauf hin, dass dieser nicht mehr an sein Angebot gebunden ist, wenn der Kunde dieses nicht innerhalb der vorgenannten Frist annimmt.
Der Anbieter übermittelt dem Kunden auf dessen Annahmeerklärung hin eine Anforderungsspezifikation, die die zwischen den Parteien vereinbarten individuellen Anpassungen der Software an die betrieblichen Anforderungen des Kunden enthält und insoweit Vertragsbestandteil wird.
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher und englischer Sprache.
Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbaren, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter
Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Software im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen.
Sämtliche Rechte, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an der Software, ihrer Komponenten, Verbesserungen, Trainingsdaten sowie am zugrundeliegenden Know-how verbleiben ausschließlich beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern, Lieferanten oder Subunternehmern.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu trainieren, zu verändern, zu dekompilieren oder in sonstiger Weise zu modifizieren. Die §§ 69d, 69e UrhG bleiben hiervon unberührt. Verstößt der Kunde gegen dieses Verbot, haftet der Anbieter nicht für daraus resultierende Mängel. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass ein Mangel nicht auf das unzulässige Training, die Veränderung oder Modifikation zurückzuführen ist. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
Sofern zwischen den Parteien gesondert vereinbart, räumt der Anbieter dem Kunden im Falle der individuellen Anpassung der Software auf die betrieblichen Anforderungen des Kunden das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Software im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen. Der Kunde erkennt an, dass die individuellen Anpassungen Bestandteil der Standardsoftware des Anbieters werden können und der Anbieter berechtigt ist, diese auch anderen Kunden zur Verfügung zu stellen, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden. Eine Unterlizenzierung an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters. Der Kunde ist berechtigt, die API-Einbindung durch einen von ihm beauftragten IT-Dienstleister vornehmen zu lassen, sofern diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und dies dem Anbieter nachgewiesen wurde.
Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass an den durch die Nutzung der Software generierten Ergebnissen regelmäßig keine Schutzrechte, insbesondere keine Urheberrechte, entstehen. Soweit an den generierten Ergebnissen dennoch Rechte entstehen, überträgt der Anbieter dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an den generierten Ergebnissen entsprechend Ziffer 7.1. dieser AGB. Die generierten Ergebnisse sind ausschließlich für die interne Nutzung des Kunden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Anbieter ist berechtigt, die durch die Nutzung der Software durch den Kunden generierten Ergebnisse ausschließlich zur Vertragserfüllung, insbesondere zur Überwachung, Wartung und Verbesserung der Software zu verwenden.
Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten sowie die durch die Nutzung der Software durch den Kunden generierten Ergebnisse zur Weiterentwicklung und zum der Software zu verwenden, sofern weder ein Personenbezug zu dem Kunden Training oder Dritten oder dessen Geschäftstätigkeit herstellbar ist. Nicht anonymisierte personenbezogene Daten oder individuell zuordenbare Kundendaten werden nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zu Trainingszwecken verwendet. Der Anbieter stellt sicher, dass die Nutzung von Daten zum Training der Software mit den Nutzungsbedingungen der jeweils eingesetzten Drittanbieter-KI vereinbar ist.
Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden
Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, weltweites und unentgeltliches Nutzungsrecht an den vom Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung bereitgestellten Inhalten und Informationen (nachfolgend „Kundendaten“) ein, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen oder zur Überwachung, Wartung und Verbesserung der Software erforderlich ist. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Nutzung der Kundendaten im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks. Eine Weitergabe der Kundendaten erfolgt nur, soweit dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vollstreckbarer behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen erforderlich ist.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Kundendaten. Er gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte, Zustimmungen und Genehmigungen zur Übermittlung und Nutzung der Kundendaten verfügt und durch die Nutzung der Kundendaten durch den Anbieter keine Rechte Dritter, insbesondere keine Rechte an geistigem Eigentum, Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte, verletzt werden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Kundendaten auf ihre Zulässigkeit, Rechtmäßigkeit oder Freiheit von Rechten Dritter zu prüfen.
Der Anbieter haftet nicht nach den Ziffern 17. (Haftung für Mängel bei entgeltpflichtiger Bereitstellung der Software), 19. (Haftung für Schäden) und 20. (Haftungsfreistellung) dieser AGB, soweit Mängel auf die Individualisierung der generierten Ergebnisse der Software durch die vom Kunden bereitgestellten Kundendaten zurückzuführen sind. Der Kunde trägt in diesen Fällen die Beweislast dafür, dass der Mangel nicht durch die Individualisierung mit seinen Kundendaten verursacht wurde.
Nennung als Referenzkunden
Der Anbieter ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Anbieter berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial innerhalb von drei (3) Monaten nach Zugang des Widerrufs zu verbrauchen.
Die Nennung des Kunden kann z.B. auf der Unternehmenswebseite des Anbieters erfolgen. Der Kunde räumt dem Anbieter zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
Support
Der Anbieter richtet für Anfragen des Kunden zu den Funktionen der Software einen Support ein. Anfragen an den Support können per E-Mail contact@hejone.ai gestellt werden. Die Anfragen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Der Kunde hat die Probleme so exakt wie möglich zu schildern.
Verfügbarkeit der Software
Die Software des Anbieters wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung, Verfügbarkeitsbeschränkung und des Verfügbarkeitsausfalls (nachfolgend „Störungen“) unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich.
Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht realisierbar und kann deshalb nicht gewährleistet werden. Für die entgeltpflichtige Bereitstellung der Software bemüht sich der Anbieter, eine Verfügbarkeit von 99,5 Prozent pro Kalendermonat zu erreichen. Im Übrigen bemüht sich der Anbieter, die Software möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Hostingausfälle, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen ab dem Übergabepunkt an das Internet etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung der Software führen und werden auf das Verfügbarkeitsminimum nicht angerechnet. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten.
Bei der Bestimmung der Verfügbarkeit werden Ausfallzeiten nicht berücksichtigt, die
- der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters beruhen (IT-Angriffe, Störungen bei Drittsystemen, unsachgemäße Nutzung der Software durch den Kunden, fehlerhafte Vorgaben des Herstellers etc.);
- mit dem Kunden vereinbart sind oder unvorhergesehene erforderliche, vom Anbieter nicht zu vertretende Wartungsarbeiten.
Störungen bei Nutzung der Software sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Eine Störungsmeldung und -behebung ist werktags (ausgenommen sind Samstag oder ein am Geschäftssitz des Anbieters staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag) zu den auf der Website des Anbieters angegebenen Zeiten gewährleistet (Support).
Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Anbieters, welches Mittel er für die Beseitigung einer Störung einsetzt. Sollte eine Störung nicht erfolgreich beseitigt werden können, hat der Anbieter dem Kunden unverzüglich die zusätzlich zu benötigende Zeit zur Störungsbeseitigung mitzuteilen.
Sofern zwischen den Parteien ein Service Level Agreement (SLA) mit weitergehenden Verfügbarkeitszusagen und Reaktionsfristen vereinbart wird, geht dieses den Regelungen dieser Ziffer 11. vor.
Allgemeine Pflichten des Kunden bei der Nutzung der Software
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entspricht.
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten nach dem Stand der Technik vor dem Zugriff Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde stellt sicher, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Dem Kunden ist es untersagt, die Software ohne vorherige Zustimmung des Anbieters an Dritte zu überlassen. Die Nutzung der Software durch Arbeitnehmer des Kunden oder sonstige dessen Weisungsrecht unterliegende Dritte ist im Rahmen der vertraglich vereinbarten Anzahl der berechtigten Nutzer zulässig. Unbefugte Zugriffe Dritter sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit sämtlicher von ihm in die Software eingestellten Daten und Inhalte allein verantwortlich. Er darf auf dem bereitgestellten Speicherplatz keine Daten oder Inhalte ablegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Der Anbieter ist bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt,
- die betroffenen Daten und Inhalte vorläufig zu sperren oder den Zugriff hierauf zu beschränken und/oder
- den Zugang des Kunden zur Software ganz oder teilweise zu sperren,
soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Integrität der Software oder Daten anderer Kunden, zur Verhinderung oder Beendigung von Rechtsverletzungen oder zur Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über eine Sperrung unter Angabe der wesentlichen Gründe informieren, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben entgegenstehen. Die Sperrung ist auf den Zeitraum beschränkt, der zur Klärung des Sachverhalts bzw. zur Abwehr von Gefahren oder Rechtsverletzungen erforderlich ist, und wird aufgehoben, sobald die Voraussetzungen für ihre Aufrechterhaltung entfallen. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht, die Vergütung weiterhin fristgemäß zu zahlen, sofern er die Sperrung zu vertreten hat.
Der Kunde darf die Software nicht für verbotene Praktiken im KI-Bereich nutzen.
Der Kunde darf die Software nicht für automatisierte Entscheidungen einsetzen oder die durch die Software generierten Ergebnisse nicht ohne eine vorherige menschliche Überprüfung verwenden, sofern dies erhebliche rechtliche oder wirtschaftliche Auswirkungen auf Dritte haben kann.
Die für den Kunden generierten Ergebnisse können aufgrund automatisierter Datenverarbeitung personenbezogene Daten enthalten, auch wenn der Kunde diese nicht eingegeben hat. Der Kunde ist verpflichtet, die generierten Ergebnisse vor der Nutzung außerhalb der Software eigenverantwortlich auf personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse Dritter sowie auf die für die Verwendung dieser Daten erforderliche Rechtsgrundlage zu prüfen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, keine personenbezogenen Daten oder Geschäftsgeheimnisse Dritter in die Software des Anbieters einzugeben, soweit dies nicht für den vertraglich vereinbarten Nutzungszweck zwingend erforderlich und der Kunde zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt ist. Der Anbieter übernimmt bei Missachtung dieser Ziffer keine Gewähr für die ungeprüfte Verwendung der generierten Ergebnisse durch den Kunden.
Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten (insbesondere Rechnungsdaten) stets auf dem aktuellen Stand zu halten und im Falle von Änderungen eine Aktualisierung seiner Daten selbst durchzuführen oder diese dem Anbieters mitzuteilen.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass von ihm installierte Programme, Skripte etc. den Betrieb des Servers oder Kommunikationsnetzes des Anbieters sowie die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern abgelegten Daten nicht gefährden oder beeinträchtigen. Im Falle der Gefährdung oder Beeinträchtigung im Sinne von Satz 1 ist der Anbieter berechtigt, die betreffenden Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren und – sofern erforderlich – die Anbindung der auf dem Server abgelegten Daten an das Internet zu unterbrechen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die im Einzelfall ergriffenen Maßnahmen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung innerhalb einer angemessenen Frist.
Dem Kunden ist es untersagt, vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Enginereeing zu erlangen. „Reverse Enginereeing“ erfasst sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen zu gelangen. Die zwingenden gesetzlichen Berechtigungen zum Reverse Engineering nach § 69d und § 69e UrhG bleiben hiervon unberührt.
Der Kunde ist als Betreiber im Sinne der KI-Verordnung verpflichtet, die für ihn geltenden Pflichten, insbesondere die
- jeweils geltenden gesetzlichen Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte bei der Weiterverwendung der generierten Ergebnisse,
- Pflichten zur menschlichen Aufsicht (soweit anwendbar),
- Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen,
einzuhalten. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Verlangen die für die Erfüllung dieser Pflichten erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Dem Kunden ist bewusst, dass die Software des Anbieters in Ausnahmefällen aufgrund der Funktionsweise von KI-Modellen fehlerhafte oder unvollständige Ergebnisse liefern kann (sog. „Halluzinationen“). Der Kunde verpflichtet sich, die von der Software generierten Ergebnisse vor ihrer Weiterverwendung auf Plausibilität und Richtigkeit zu überprüfen. Die Haftung des Anbieters für Schäden gemäß Ziffer 19. dieser AGB bleibt unberührt.
Erlangt der Kunde Kenntnis von tatsächlichen oder potenziellen Umständen, die geeignet sind, die Sicherheit der Software zu beeinträchtigen, Schäden zu verursachen oder auf eine Mangelhaftigkeit der Software bzw. ihrer generierten Ergebnisse (insbesondere infolge fehlerhaften Trainings oder fehlerhafter Weiterentwicklung) hinzuweisen, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über diese Umstände zu informieren. Der Kunde hat dem Anbieter alle Informationen und zumutbare Unterstützung bereitzustellen, die nach billigem Ermessen zur Aufklärung, Minderung oder Beseitigung solcher Umstände erforderlich sind. Zu den meldepflichtigen Umständen zählen insbesondere:
- unbefugte Nutzung oder unbefugter Zugriff auf die Systeme des Kunden,
- behördliche oder gerichtliche Maßnahmen und Entscheidungen, die sich auf die Nutzung der Software durch den Kunden auswirken und die Bereitstellung der Software beeinträchtigen können,
- Hinweise auf Voreingenommenheit (sog. „Bias“) oder Halluzinationen der Software.
Dem Kunde ist es untersagt, die Software für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) gegenüber Dritten einzusetzen, es sei denn, der Kunde verfügt über die hierfür erforderliche Erlaubnis (z.B. als Rechtsanwalt, Inkassodienstleister oder im Rahmen einer Nebenleistung nach dem RDG). Unzulässig ist insbesondere die Nutzung der Software zur
- individuellen Rechtsberatung Dritter,
- Erstellung von Rechtsgutachten oder rechtlichen Stellungnahmen zu konkreten Sachverhalten,
- Beantwortung konkreter Rechtsfragen mit Subsumtion unter Rechtsnormen,
- Vertretung in Rechtsangelegenheiten.
Zulässig ist die Nutzung der Software für die
- Bereitstellung allgemeiner rechtlicher Informationen ohne Bezug zu einem konkreten Einzelfall,
- schematische Erstellung von Standarddokumenten auf Basis von Vorlagen ohne individuelle rechtliche Prüfung,
- interne Unterstützung von Rechtsanwälten oder anderen zur Rechtsberatung befugten Personen.
Die generierten Ergebnisse ersetzen keine anwaltliche Beratung. Der Kunde ist verpflichtet, die generierten Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen oder durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Im Falle der individuellen Anpassung der Software auf die betrieblichen Anforderungen des Kunden ist dieser bei Einbindung der Software in ein Drittsystem allein für die Auswahl, Konfiguration und den Betrieb des Drittsystems sowie für die datenschutzkonforme Ausgestaltung der Integration (insbesondere die Absicherung etwaiger Drittlandtransfers nach Art. 44 ff. DSGVO) verantwortlich. Der Kunde hat sowohl die technischen Nutzungsbedingungen der API-Dokumentation des Anbieters (insbesondere die Authentifizierung über die vom Anbieter bereitgestellten API-Schlüssel sowie die Einhaltung der festgelegten Rate Limits) als auch die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters einzuhalten und sicherzustellen, dass keine personenbezogenen Daten oder Geschäftsgeheimnisse Dritter ohne entsprechende Rechtsgrundlage an das jeweilige Drittsystem übermittelt werden. Im Falle der Einbindung der Software in ein KI-System eines Drittanbieters ist der Kunde ferner verpflichtet, sicherzustellen, dass die über die API übermittelten Daten nicht zum Training dieses KI-Systems verwendet werden, soweit dies technisch oder vertraglich möglich ist. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass gegen diese Ziffer verstoßen wurde oder Störungen im Zusammenhang mit der API-Einbindung auftreten, insbesondere Protokolldaten, Fehlermeldungen und Informationen über das jeweilige Drittsystem zur Verfügung stellen.
Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden bei individueller Anpassung der Software
Der Kunde hat die Leistungen des Anbieters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere
- alle erforderlichen Informationen und Daten zur individuellen Anpassung der Software (z.B. besondere Anforderungen an die Software) unentgeltlich, rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung stellen,
- zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und Zugang zu seinen Mitarbeitern bzw. Subunternehmern gestatten,
- erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen,
- eine gesondert erworbene bzw. bereits bestehende Software zur Verfügung stellen und dem Anbieter die zur Erbringung seiner Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte einräumen,
- (Remote-)Zugang zu seinen IT-Systemen einräumen,
sofern diese Leistungen vertraglich nicht in den Pflichtenkreis des Anbieters fallen.
Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert der Anbieter diese Leistungen beim Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Textform (z.B. per E-Mail) an. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich auf aus seiner Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.
Der Anbieter wird vom Kunden zur Verfügung gestellte Informationen auf ihre Plausibilität prüfen und den Kunden auf erkannte Fehler hinweisen. Eine darüberhinausgehende Prüfungs- und Informationspflicht trifft den Anbieter nicht.
Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Anbieters hat, ist der Anbieter von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen des Anbieters verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Dem Anbieter entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Anbieters auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
Der Kunde benennt einen Ansprechpartner („Projektleiter“) sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Kunde stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung des Projekts jeweils notwendig sind.
Änderungsverlangen
Bis zur Abnahme des Entwicklungsergebnisses im Rahmen der individuellen Anpassung der Software auf die betrieblichen Anforderungen des Kunden kann der Kunde jederzeit Änderungen der Anforderungen an das Entwicklungsergebnis verlangen (nachfolgend „Änderungsverlangen“). Der Anbieter kann Änderungen vorschlagen.
Der Anbieter wird Änderungsverlangen des Kunden binnen angemessener Frist prüfen. Soweit die Prüfung des Änderungsverlangens einen erheblichen Aufwand durch den Anbieter erfordert, hat der Anbieter Anspruch auf angemessenen Aufwendungsersatz.
Während der Prüfung setzt der Anbieter die Leistungen nach dem bestehenden Vertrag fort, außer der Kunde verlangt eine Unterbrechung. Vereinbarte Liefer- und Leistungstermine werden um die Dauer der verlangten Unterbrechung und um eine angemessene Wiederanlaufzeit verlängert.
Das Ergebnis der Prüfung eines Änderungsverlangens wird der Anbieter innerhalb angemessener Frist, jedenfalls jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen ab Erhalt des Änderungsverlangens in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen. Wenn das Änderungsverlangen durchführbar ist, wird der Anbieter dessen Durchführung zu angemessenen Konditionen anbieten.
Hält der Kunde das Änderungsverlangen nach Erhalt des Angebots des Anbieters aufrecht, ist dessen Durchführung damit vereinbart.
Vereinbarte Leistungsänderungen sind von den Parteien in geeigneter Form als Vertragsänderungen zu dokumentieren.
Funktionsprüfung, Übergabe und Abnahmeprüfung
Der Anbieter wird das Entwicklungsergebnis im Rahmen der individuellen Anpassung der Software auf die betrieblichen Anforderungen des Kunden vollständig nebst Anwender- und Entwicklungsdokumentation zu dem im Angebot hierfür vorgesehenen Termin zur Abnahmeprüfung bereitstellen.
Vor Übergabe des Entwicklungsergebnisses zur Abnahmeprüfung wird der Anbieter dieses eingehend prüfen und verifizieren, ob es den vertraglichen Anforderungen entspricht. Auf Aufforderung wird der Anbieter dem Kunden ein Ergebnisprotokoll dieser Prüfung vorlegen.
Einzelheiten der Abnahmeprüfung sowie Abnahmekriterien ergeben sich aus dem Angebot oder der Anforderungsspezifikation.
Der Kunde nimmt das Entwicklungsergebnis ab, wenn es vollständig zur Abnahmeprüfung bereitgestellt wurde und frei von Sach- und Rechtsmängeln ist, insbesondere die vereinbarten Abnahmekriterien erfüllt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Bei der Abnahmeprüfung festgestellte Mängel sollen von den Parteien dokumentiert werden.
Der Kunde kann die Abnahme ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln erklären. Das Entwicklungsergebnis gilt insbesondere auch als abgenommen, wenn der Kunde
- die individuell angepasste Software produktiv oder mit Echtdaten nutzt, es sei denn, die Nutzung dient ausschließlich der Abnahmeprüfung; oder
- nicht innerhalb von zwei (2) Wochen ab vollständiger Bereitstellung des Entwicklungsergebnisses zur Abnahmeprüfung wegen nicht nur unwesentlicher Mängel die Abnahme verweigert oder begründete Vorbehalte gegen die Abnahmefähigkeit der Vertragsleistungen erklärt hat.
Mit Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Zerstörung des Entwicklungsergebnisses auf den Kunden über.
Der Anbieter gerät bei fristgerechter Bereitstellung eines nicht abnahmefähigen Entwicklungsergebnisses in Verzug, außer soweit er dies nicht zu vertreten hat. Alle weiteren Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Bereitstellung der Software in ihrer Basisfunktionalität ist unentgeltlich. Die individuelle Anpassung der Software auf die betrieblichen Anforderungen des Kunden sowie die anschließende Bereitstellung ist entgeltpflichtig. Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, versteht sich die Vergütung in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die entgeltpflichtige Bereitstellung der Software die vereinbarte monatliche Vergütung zu bezahlen. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters.
Die individuelle Anpassung der Software an die betrieblichen Anforderungen des Kunden wird nach Aufwand vergütet. Mit Abschluss des Vertrags schuldet der Kunde eine Anzahlung. Die Höhe der Anzahlung wird gesondert zwischen den Parteien vereinbart und ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters. Die Anzahlung ist nach Zugang einer Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Restsumme der vereinbarten Vergütung für die erbrachten Leistungen und getätigten Aufwendungen ist nach Zugang einer Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der zuvor genannten Zahlungen ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Anbieters maßgebend.
Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die entgeltpflichtige Bereitstellung der Software anzupassen, wenn sich die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Kosten – insbesondere Lizenzkosten für eingesetzte Drittanbieter-Software, Kosten für Cloud-Infrastruktur und Hosting, Personalkosten sowie Kosten aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen – nach Vertragsschluss verändern. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn diese Kosten steigen. Eine Preissenkung ist vorzunehmen, wenn diese Kosten sinken. Bei der Berechnung sind Kostensteigerungen und Kostensenkungen in den verschiedenen Bereichen miteinander zu verrechnen. Die erste Preisanpassung ist frühestens zwölf (12) Monate nach Vertragsschluss zulässig. Die Preisanpassung ist auf maximal 10 % pro Kalenderjahr begrenzt. Der Anbieter wird dem Kunden beabsichtigte Preisanpassungen mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform (z.B. per E-Mail) unter Angabe der bisherigen und der neuen Vergütung, des Zeitpunkts des Wirksamwerdens, der maßgeblichen Kostenfaktoren und deren Entwicklung sowie eines Hinweises auf das Sonderkündigungsrecht mitteilen. Im Fall einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung in Textform (z.B. per E-Mail) zu kündigen. Die Kündigung muss dem Anbieter spätestens zwei (2) Wochen vor dem Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Im Fall der Kündigung wird die Preiserhöhung gegenüber dem Kunden nicht wirksam.
Der Anbieter ist ferner berechtigt, die Preise für die individuelle Anpassung der Software an die betrieblichen Anforderungen des Kunden anzupassen, sofern die Vergütung auf Grundlage eines unverbindlichen Kostenvoranschlags erfolgt und sich während der Leistungserbringung ergibt, dass die voraussichtlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschreiten werden. Der Auftragnehmer kann die Mehrkosten nicht geltend machen, wenn er den Auftraggeber über die Kostenüberschreitung nicht unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) informiert. Die Information enthält eine Darstellung der Gründe für die Kostenüberschreitung sowie eine aktualisierte Kostenschätzung. Der Auftraggeber kann den Vertrag innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Information kündigen und schuldet in diesem Fall die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.
Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Auf diese Folge wird der Kunde in der Rechnung besonders hingewiesen. Im Falle des Verzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Der Verzugszinssatz beträgt neun (9) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Anbieter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor, insbesondere von Mahnkosten und Rechtsverfolgungskosten.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine Anzeige an den Anbieter erforderlich.
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Anbieters auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
Die Zahlungsart(en) wird/werden dem Kunden im Angebot des Anbieters mitgeteilt.
Haftung für Mängel bei entgeltpflichtiger Bereitstellung der Software
Hinsichtlich der entgeltpflichtigen Bereitstellung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
Der Kunde hat dem Anbieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Anbieters oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software während der Vertragslaufzeit in einem Zustand bereit, der der Leistungsbeschreibung entspricht und alle geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der KI-Verordnung, erfüllt. Der Anbieter hat die Software nach dem Stand der Technik auf Voreingenommenheiten getestet und setzt angemessene Maßnahmen zur Minimierung von Voreingenommenheiten ein. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die vollständige Abwesenheit von Voreingenommenheiten. Erlangt der Anbieter Kenntnis von einer wesentlichen Voreingenommenheit, wird er wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen zur Korrektur ergreifen. Eine Voreingenommenheit ist wesentlich, wenn sie zu systematisch diskriminierenden Ergebnissen führt, die gegen geltendes Recht verstoßen. Eine vorübergehende Voreingenommenheit stellt keine Pflichtverletzung des Anbieters dar, wenn der Anbieter alle erforderlichen und ihm wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen zur Korrektur der Voreingenommenheit ergriffen hat. Sollte dem Anbieter die Wiederherstellung der Unvoreingenommenheit der Software in wirtschaftlich zumutbarem Umfang nicht möglich sein, sind die Parteien zur vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Etwaige vom Kunden im Voraus getätigten Zahlungen werden im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung anteilig zurückerstattet.
Die mit der Software generierten Ergebnisse werden dem Kunden „wie besehen“ („as is“) zur Verfügung gestellt. Der Anbieter übernimmt keine Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit, Eignung oder Verwendbarkeit der generierten Ergebnisse, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Vielmehr ist der Kunde verpflichtet, die generierten Ergebnisse eigenverantwortlich zu prüfen und deren Eignung für den vorgesehenen Zweck sicherzustellen. Die Nutzung der Ergebnisse erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Die Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Eignung oder Verwendbarkeit der generierten Ergebnisse ist ausgeschlossen, soweit der Anbieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Die Software ist nach Kenntnis des Anbieters nicht verboten oder als Hochrisiko-KI-System im Sinne der KI-Verordnung einzustufen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über Änderungen der Risikoeinstufung der Software nach der KI-Verordnung oder behördlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der KI-Verordnung und stellt erforderliche Informationen zur Verfügung. Nach Kenntnis des Anbieters verletzt die Software bei bestimmungsgemäßer Nutzung ferner keine Rechte Dritter, insbesondere keine Schutzrechte. Wird der Anbieter von einer behaupteten Rechtsverletzung durch Dritte in Kenntnis gesetzt, wird er den Kunden unverzüglich informieren und nach eigenem Ermessen entweder (i) die beanstandete Funktionalität anpassen, (ii) eine Nutzungsberechtigung beschaffen oder (iii) die betroffene Funktionalität einstellen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung nicht kannte oder kennen musste.
Hinsichtlich der unentgeltlichen Bereitstellung der Software in ihrer Basisfunktionalität gilt Ziffer 19. dieser AGB (Haftung für Schäden) abschließend.
Haftung für Mängel bei individueller Anpassung der Software
Für Mängel der erbrachten Leistung haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften der Mängelhaftung, insbesondere §§ 634 ff. BGB. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Gewährleistung bei offensichtlichen Mängeln ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die Leistungen des Anbieters freigegeben und abgenommen hat.
Soweit nicht im Angebot eine abweichende Beschaffenheit vereinbart ist, muss das Entwicklungsergebnis im Mindestmaß dem bei Abnahme anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Zur vertraglich vereinbarten Beschaffenheit zählt es auch, dass das Entwicklungsergebnis und seine bestimmungsgemäße Verwendung keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen.
Ist das Entwicklungsergebnis mangelhaft, leitet der Anbieter Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Die Anzahl der Nachbesserungsversuche richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Mangels, der Komplexität der Leistungen und den sonstigen Umständen. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn der Anbieter die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert.
Das Recht auf Kündigung steht dem Kunden nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
Die Gewährleistungszeit beträgt zwölf (12) Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme i.S.d. Ziffer 15. dieser AGB. Diese Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen sowie in den Fällen, in denen nach den gesetzlichen Vorschriften zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt.
Der Anbieter übernimmt im Falle der Einbindung der Software in Drittsysteme keine Gewähr für
- Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit oder Datenschutzkonformität des jeweiligen Drittsystems,
- Kompatibilität der Software mit dem jeweiligen Drittsystem über die in der API-Dokumentation beschriebenen Schnittstellen hinaus,
- Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtskonformität der von dem KI-System eines Drittanbieters generierten Ergebnisse,
- Schäden, die aus einer Änderung der API oder der Funktionalität des jeweiligen Drittsystems durch den Drittanbieter resultieren.
Haftung für Schäden
Hinsichtlich der von dem Anbieter erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart wird,
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 19.1. uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus einer Fehlfunktion der Software resultieren, es sei denn, sie sind auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters zurückzuführen. Der Anbieter haftet ferner nicht für Schäden, die aus der Nutzung der von der Software generierten Ergebnisse entstanden sind, sofern die Ergebnisse nach dem Stand der Technik weder erwartbar noch für den Anbieter vorhersehbar waren oder deren Fehlerhaftigkeit der Kunde erkannt hat oder hätte erkennen müssen.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Falle von Personen- und Sachschäden ist die Haftung auf den EURO 5.000.000,00 Betrag der Versicherungssumme je Versicherungsjahr (derzeit 5.000.000,00 EUR), im Falle von Vermögensschäden auf den EURO 5.000.000,00 Betrag der Versicherungssumme (derzeit EURO 5.000.000,00) je Versicherungsjahr, im Falle von Schäden bei Cyber- und Datenversicherung auf den EURO 5.000.000,00 Betrag der Versicherungssumme (derzeit EURO 5.000.000,00) je Versicherungsjahr beschränkt. Insoweit besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Berufs-, Vermögensschaden-Haftpflicht-, Betriebshaftpflicht- und Cyber- und Datenversicherung. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten bleibt hiervon unberührt, ist jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
Haftungsfreistellung
Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Anbieters abgelegten Inhalte und Daten sowie deren Nutzung durch den Anbieter nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde sichert insbesondere zu, dass er die Software nicht zur Erbringung unzulässiger Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) nutzt. Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese AGB geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die auf einer Nutzung der Software für unzulässige Rechtsdienstleistungen beruhen, aus einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der API, einer nicht datenschutzkonformen Integration oder einer Verletzung der Pflichten des Kunden bei der Einbindung der Software in Drittsysteme resultieren. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn Dritte dem Anbieter gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) mitzuteilen. Eventuelle darüber hinausgehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
Der Anbieter wird den Kunden von allen berechtigten Ansprüchen, Kosten und Schäden freistellen und schadlos halten, falls ein Dritter behauptet, dass die Software selbst oder die von ihr generierten Ergebnisse seine Rechte, einschließlich Rechte an geistigem Eigentum, sonstige Schutzrechte, Datenschutzrechte, verletzen oder die Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung von geschütztem Know-how oder dem unlauterem Wettbewerb stehen, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung zu vertreten und der Kunde sie nicht selbst verursacht hat, insbesondere indem er Eingaben verwendet hat, für die er nicht über alle Rechte, Lizenzen und/oder Genehmigungen verfügt. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich über Ansprüche Dritter in Textform (z.B. per E-Mail informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten und Befugnisse zur Verteidigung einräumen. Dasselbe gilt umgekehrt für den Kunden, falls ein Dritter behauptet, durch die Verarbeitung der vom Kunden bereitgestellten Kundendaten in seinen Rechten verletzt zu sein, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellungsverpflichtung des Anbieters ist der Höhe nach auf die in Ziffer 19.5. genannten Haftungsobergrenzen begrenzt.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss.
Im Falle der unentgeltlichen Bereitstellung der Software wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Parteien jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden.
Im Falle der entgeltlichen Bereitstellung der Software nach individueller Anpassung auf die betrieblichen Anforderungen des Kunden wird der Vertrag unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer der zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen. Während der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um den zwischen den Parteien vereinbarten Vertragszeitraum und kann dann jeweils wieder mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Im Falle der individuellen Anpassung der Software an die betrieblichen Anforderungen des Kunden endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich der Anpassung der Software, wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 314 i.V.m. § 323 Abs. 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist.
Der Vertrag kann in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt werden.
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch den Anbieter schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Kunden nutzbar sind.
Der Anbieter ist verpflichtet, sämtliche Daten des Kunden 90 Kalendertage nach Vertragsbeendigung in einem gängigen, dauerhaft lesbaren und revisionssicheren Format zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Der Anbieter ist berechtigt, eine Kopie derjenigen Daten zu speichern und für eigene Zwecke zu nutzen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung mittelbar oder gemeinsam mit dem Kunden generiert wurden und sich nur mittelbar auf den Kunden beziehen. Nach Ablauf der Vorhaltungsfrist sind die Daten des Kunden zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Daten steht dem Anbieter nicht zu.
Anbieterwechsel
Wünscht der Kunde den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in seinen eigenen Räumlichkeiten, so gelten hierfür die nachfolgenden Regelungen zum Anbieterwechsel:
Begriffsbestimmungen
„Datenverarbeitungsdienst“ im Sinne dieser AGB ist eine digitale Dienstleistung, die dem Kunden bereitgestellt wird und einen flächendeckenden und auf Abruf verfügbaren Netzzugang zu einem gemeinsam genutzten Pool konfigurierbarer, skalierbarer und elastischer Rechenressourcen zentralisierter, verteilter oder hochgradig verteilter Art ermöglicht, die mit minimalem Verwaltungsaufwand oder minimaler Interaktion des Anbieters rasch bereitgestellt und freigegeben werden können.
„Digitale Vermögenswerte“ im Sinne dieser AGB sind Elemente in digitaler Form – einschließlich Anwendungen –, für die der Kunde ein Nutzungsrecht hat, unabhängig von der vertraglichen Beziehung mit dem Datenverarbeitungsdienst, den er wechseln möchte.
„IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten“ im Sinne dieser AGB sind IKT-Infrastruktur und Rechenressourcen, die im Eigentum des Kunden stehen oder vom Kunden gemietet oder geleast werden und die sich im Rechenzentrum des Kunden befinden und von ihm oder einem Dritten betrieben wird bzw. werden.
„Wechsel“ im Sinne dieser AGB ist ein Prozess, an dem der Anbieter, der Kunde und gegebenenfalls ein übernehmender Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten beteiligt sind und bei dem der Kunde von der Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes des Anbieters zur Nutzung eines anderen Datenverarbeitungsdienstes der gleichen Dienstart oder eines anderen Dienstes, der von einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten angeboten wird oder der einem einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten angeboten wird, auch durch Extraktion, Umwandlung und Hochladen der Daten, wechselt.
„Exportierbare Daten“ im Sinne dieser AGB sind Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich Metadaten, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes durch den Kunden oder gemeinsam generiert werden, mit Ausnahme der Vermögenswerte oder Daten des Anbieters oder Dritter, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder ein Geschäftsgeheimnis darstellen.
Vorvertragliche Informationen
Vor der Bestellung der Datenverarbeitungsdienste stellt der Anbieter dem Kunden klare Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung:
- seine Standardvergütung und gegebenenfalls Strafen für vorzeitige Kündigung;
- die Wechselgebühren;
- Dienste, die einen hochkomplexen oder kostspieligen Wechsel erfordern oder bei denen ein Wechsel ohne erhebliche Beeinträchtigung der Daten, digitalen Assets oder Dienstarchitektur nicht möglich ist, sofern relevant;
- spezifische Dienste, für die die Verpflichtungen zur Umstellung und Kündigung nicht gelten, sofern zutreffend;
- eine vollständige Auflistung der Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerte, die übertragen werden können, einschließlich mindestens aller exportierbaren Daten;
- eine vollständige Auflistung der Kategorien von Daten, die für das interne Funktionieren des Datenverarbeitungsdienstes des Anbieters spezifisch sind und von der Verpflichtung zum Datenexport ausgenommen sind, wenn die Gefahr einer Verletzung der Geschäftsgeheimnisse des Anbieters besteht;
- klare Informationen über bekannte Risiken für die Kontinuität der Bereitstellung der Funktionen oder Dienste des Anbieters.
Das Online-Register des Anbieters mit Datenstrukturen und -formaten, relevanten Standards und offenen Interoperabilitätsspezifikationen für Daten ist auf der Website des Anbieters verfügbar.
Wechsel- und Ausstiegsplan
Die Parteien vereinbaren einen Wechsel- und Ausstiegsplan (nachfolgend „Plan“), der insbesondere Folgendes enthält:
- Einzelheiten zur Wechsel- und Ausstiegshilfe, einschließlich der Portierungsmethoden und -formate sowie der für die Durchführung des Wechselprozesses erforderlichen Schritte;
- die vom Kunden bzw. vom Anbieter zur Durchführung des Plans benannten Ansprechpartner;
- eine Schätzung der Zeit, die für den Export und die Übertragung der Daten und digitalen Vermögenswerte aus der Umgebung des ursprünglichen Anbieters benötigt wird;
- Einschränkungen und technische Beschränkungen, einschließlich solcher, die sich aus der Speicherung von Daten außerhalb der EU ergeben;
- eine Beschreibung der vom Anbieter vorgeschlagenen Abfolge von Vorgängen;
- eine Beschreibung der vom Anbieter vorgeschlagenen Testmethode, falls Tests durchgeführt werden.
Auf Wunsch des Kunden muss der Anbieter dem vom Kunden benannten Personal (oder anderen vom Kunden autorisierten Dritten) Informationen zur Erläuterung der relevanten Verfahren zur Verfügung stellen.
Auf Wunsch des Kunden verpflichtet sich der Anbieter, entweder einen Test zu organisieren oder den Kunden bei seinen Tests zu unterstützen, um zu überprüfen, ob der Plan in der Praxis für exportierbare Daten und digitale Assets funktioniert. Wenn während des Tests Probleme auftreten, werden die Parteien die Ursachen in gutem Glauben analysieren und auf Lösungen hinwirken.
Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich, den Plan bei Bedarf zu aktualisieren und zumindest auf Wunsch des Kunden zu prüfen, ob Änderungen erforderlich sind.
Einleitung des Wechselprozesses
Der Kunde muss dem Anbieter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten eine Wechselmitteilung zukommen lassen, aus der hervorgeht, dass er den Wechsel einleitet. Wenn der Kunde nur bestimmte Dienste, Daten oder digitale Vermögenswerte übertragen möchte, muss er dies in der Mitteilung angeben.
In der Wechselmitteilung hat der Kunde mitzuteilen, ob er beabsichtigt:
- zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln. In diesem Fall sollte der Kunde die erforderlichen Angaben zum Zielanbieter machen;
- zu einer lokalen IKT-Infrastruktur des Kunden zu wechseln; oder
- nicht zu wechseln, sondern nur seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu löschen.
- Der Anbieter wird dem Kunden den Erhalt der Wechselmitteilung spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen auf dem gleichen Kommunikationsweg bestätigen, den der Kunde verwendet hat.
Übergangsfrist
Die Übergangsfrist beträgt 30 Kalendertage und beginnt mit dem Ablauf der Kündigungsfrist zur Einleitung des Wechselprozesses.
Wenn der Anbieter die vereinbarte Übergangsfrist aus technischen Gründen nicht einhalten kann, verpflichtet er sich:
- den Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Kündigung schriftlich oder in Textform zu benachrichtigen;
- eine alternative Übergangsfrist anzugeben, die sieben (7) Monate ab dem Datum der Kündigungsmitteilung des Kunden nicht überschreiten darf; und
- eine angemessene Begründung für die technische Unmöglichkeit anzugeben.
Der Kunde hat den Erhalt dieser Verlängerungsmitteilung innerhalb von drei (3) Werktagen schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
Der Kunde kann die Übergangsfrist einmalig um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke als angemessener erachtet, jedoch nicht länger als drei (3) Monate. Bei komplexen Migrationen können die Parteien einvernehmlich eine längere Frist vereinbaren, höchstens jedoch zwölf (12) Monate. Der Kunde muss den Anbieter bis zum Ende der ursprünglichen Übergangsfrist schriftlich oder in Textform über seine Absicht informieren und die alternative Übergangsfrist angeben. Der Anbieter wird den Erhalt einer solchen Verlängerungsmitteilung innerhalb von drei (3) Werktagen schriftlich oder in Textform bestätigen.
Pflichten des Anbieters während des Wechselprozesses
Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden und vom Kunden beauftragte Dritte ab Beginn und während der gesamten Dauer des Wechselprozesses in angemessener Weise zu unterstützen, damit der Kunde innerhalb der vereinbarten Übergangsfrist wechseln kann. Zu diesem Zweck muss der Anbieter insbesondere:
- Fähigkeiten, angemessene Informationen (einschließlich der für die Durchführung des Wechsels erforderlichen Unterlagen) und technische Unterstützung zur Verfügung stellen. Wenn Probleme festgestellt werden, werden der Anbieter und der Kunde nach Treu und Glauben die Ursachen analysieren und auf Lösungen hinwirken;
- mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen, um die Geschäftskontinuität aufrechtzuerhalten und die vertragsgemäßen Funktionen oder Dienstleistungen weiterhin zu erbringen;
- während des gesamten Wechselprozesses ein hohes Sicherheitsniveau aufrechterhalten, insbesondere für die Sicherheit der Daten während ihrer Übertragung.
Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen effektiven Wechsel zu erreichen. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Import und die Implementierung von Daten und digitalen Vermögensgütern in seine eigenen Systeme oder in die Systeme des Zielanbieters.
Der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte, einschließlich des Zielanbieters, verpflichten sich, die geistigen Eigentumsrechte und Geschäftsgeheimnisse an den vom Anbieter im Wechselprozess bereitgestellten Materialien zu achten. Der Kunde verpflichtet sich ferner, Dritten oder dem Zielanbieter nur insoweit Zugang zu diesen Materialien zu gewähren und gegebenenfalls Unterlizenzen für deren Nutzung zu erteilen, als dies für die Durchführung des Wechselprozesses bis zum Ende der vereinbarten Übergangsfrist, einschließlich der alternativen Übergangsfrist, erforderlich ist, und dabei die Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie die vom Anbieter gewährten Rechte am geistigen Eigentum zu achten.
Wiederherstellung und Löschung von Daten
Der Kunde kann seine Daten während der vereinbarten Frist für den Datenabruf abrufen oder löschen. Die Frist für den Datenabruf beträgt 30 Kalendertage und beginnt nach dem Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist. Die Parteien können eine längere Frist vereinbaren, wenn dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen geboten ist.
Nach Ablauf der vereinbarten Frist für den Abruf und bei erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses verpflichtet sich der Anbieter, alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu löschen, die vom Kunden generiert wurden oder die in direktem Zusammenhang mit dem Kunden stehen, und dem Kunden zu bestätigen, dass er dies getan hat. Dies gilt nicht für exportierbare Daten, die der Anbieter nach zwingendem EU-Recht oder dem Recht der EU-Mitgliedstaaten aufbewahren muss, sofern der Anbieter dem Kunden mitteilt, welche exportierbaren Daten er wie lange und aus welchen Gründen aufbewahrt.
Vergütung für den Wechselprozess und Ausstiegsentgelte
Der Anbieter berechnet keine zusätzliche Vergütung für den Wechselprozess
Beendigung des Wechselprozesses
Sobald der Kunde dem Anbieter mitteilt, dass der Wechselprozess erfolgreich abgeschlossen ist, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich über die Beendigung des Vertrages informieren. Teilt der Kunde dem Anbieter den erfolgreichen Wechsel oder das Fehlen eines solchen nicht mit, obwohl der Anbieter berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass der Wechsel durch den Kunden erfolgreich abgeschlossen wurde, kann der Anbieter vom Kunden eine Bestätigung darüber fordern, dass der Wechsel erfolgreich abgeschlossen wurde. Bestätigt der Kunde den erfolgreichen Wechsel nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen nach dieser Aufforderung, wird davon ausgegangen, dass der Wechsel nicht erfolgreich war, und der Vertrag wird nicht gekündigt, sondern zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt.
Wenn der Kunde nicht wechseln, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen möchte, verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden am Ende der vereinbarten Kündigungsfrist über die Beendigung des Vertrags zu informieren.
Vertragsbeendigung
Der Vertrag gilt als zwischen den Parteien beendet, wenn eines der folgenden Ereignisse vollständig eingetreten ist:
- mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses;
- nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn der Kunde nicht wechseln möchte, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte bei Beendigung des Dienstes löschen möchte.
Wenn der Vertrag oder die AGB des Anbieters Klauseln über die Beendigung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder damit zusammenhängender Fälle enthält/enthalten, wie z.B. die folgenden:
- eine Vertragspartei beantragt einen Zahlungsaufschub oder eine Zahlungseinstellung oder eine Vertragspartei wurde für insolvent erklärt;
- eine Vertragspartei ist immer noch nicht rechtzeitig einer wesentlichen oder sonstigen Verpflichtung aus dem Vertrag nachgekommen, die (entweder vertraglich oder gesetzlich) zu einer Beendigung des Vertrages führt oder führen könnte;
- eine Partei hat von einer Änderung der Eigentumsverhältnisse oder der Verfügungsbefugnis erfahren, die vertraglich oder gesetzlich zu einer Beendigung der Vereinbarung führt oder führen könnte;
- die Vereinbarung wird aufgrund eines Verstoßes gegen oder einer Änderung des anwendbaren zwingenden Rechts für nichtig erklärt, oder;
- ähnliche oder identische Situationen oder andere Situationen, die vertraglich oder gesetzlich zu einer Beendigung der Vereinbarung führen oder führen könnten,
werden die Vereinbarung zusammen mit den vereinbarten Dienstleistungen und Funktionen nicht beendet oder laufen aus, bevor eines der Ereignisse gemäß vorstehender Ziffer eindeutig eingetreten ist. Dies hat keine Auswirkungen auf andere Rechte oder Rechtsmittel, die einer Partei gegen die andere Partei zustehen.
Der Kunde kann mit dem Anbieter Erfolgskriterien für den Wechsel sowie Meilensteine für den Wechsel vereinbaren und den Stand ihrer Erreichung während des Wechselprozesses melden. In jedem Fall muss der Kunde den Anbieter über den erfolgreichen Wechsel informieren.
Wenn der Wechselprozess nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, müssen die Parteien nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um den Wechselprozess zu verbessern und einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen, eine rechtzeitige Datenübertragung zu ermöglichen und die Kontinuität der Dienste aufrechtzuerhalten. Dabei hat der Anbieter den Kunden auf dessen Wunsch bei der Ermittlung der Gründe für den erfolglosen Wechsel zu unterstützen und ihm mitzuteilen, wie die festgestellten Hindernisse beseitigt oder umgangen werden können.
- Der Kunde wird nach eigenem Ermessen den Zielanbieter in seinem Namen einschalten.
- Unbeschadet anderer Rechtsmittel, die nach geltendem Recht zur Verfügung stehen, wird die Vereinbarung nicht gekündigt oder erlischt vor dem erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses oder vor einer entsprechenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder eines von den Parteien gewählten und vereinbarten Forums.
- Bei Konflikten oder Unstimmigkeiten zwischen diesen Klauseln und anderen Vereinbarungen über die Beendigung des Vertrags zwischen den Parteien haben diese Klauseln Vorrang.
Der Wechselprozess gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn:
- die vereinbarte Kündigungsfrist abgelaufen ist;
- die Übergangsfrist nach Ablauf der Kündigungsfrist begonnen hat;
- die Datenabruffrist nach Ablauf der Übergangsfrist begonnen hat; und
- die Datenlöschung nach Ablauf der Datenabruffrist oder nach Ablauf einer alternativ vereinbarten Frist nach erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses erfolgreich abgeschlossen wurde.
Wenn der Kunde am Ende der Übergangsfrist beschließt, nicht alle seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte am Ende der vereinbarten Datenabruffrist zu löschen und sicherstellen möchte, dass sie für eine bestimmte zusätzliche Zeit mit eingeschränkter Funktionalität zur Verfügung stehen, oder wenn der Kunde und der Anbieter vereinbart haben, den Vertrag ohne die Erbringung bestimmter Dienste aufrechtzuerhalten, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich anordnet, kann dies erst erfolgen, nachdem:
- die vereinbarte Kündigungsfrist abgelaufen ist;
- die Übergangsfrist abgelaufen ist; und
- ein alternativer Zeitraum für den Datenabruf und andere Bedingungen für den Dienst mit eingeschränkter Funktionalität oder die Aufrechterhaltung des Vertrags zwischen dem Kunden und dem Anbieter vereinbart wurden (insbesondere die Erlaubnis für den Anbieter, die Daten nach dem alternativen Zeitraum für den Datenabruf zu löschen und/oder die Festlegung der Vergütung für diesen zusätzlichen Zeitraum).
Wenn die alternative Datenabruffrist und andere Bedingungen für den Dienst während dieser Zeit vom Anbieter vorgeschlagen werden, darf der Vertrag nicht beendet werden oder auslaufen, bevor der Kunde nach eigenem Ermessen die Löschung akzeptiert und eindeutig bestätigt hat, dass der Vertrag beendet ist.
Das Recht der Vertragsparteien, die Vertragsbeziehung bei einem unbefristeten Vertrag durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, bleibt unberührt, sofern der Kündigungsgrund weder in einem Anbieterwechsel noch – aufseiten des Kunden – in einer Absicht zur Löschung von Daten liegt.
Wenn der Vertrag ausdrücklich für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wurde und das Ablaufdatum erreicht wird, bevor der Wechselprozess abgeschlossen ist, und der Kunde nicht die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte beantragt hat,
- beginnt die Übergangsfrist mit dem Ablaufdatum des Vertrages und der Anbieter leistet angemessene Unterstützung beim Wechsel;
- gelten die vorstehenden Regelungen zu einem erfolgreichen bzw. nicht erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses entsprechend.
Datenschutz und Geheimhaltung
Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Kunde als Verantwortlicher und der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Die Parteien verpflichten sich, den Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO spätestens mit dem Abschluss des Hauptvertrags abzuschließen. Die Leistungserbringung durch den Anbieter im Hinblick auf personenbezogene Daten beginnt erst nach Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags. Die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags gehen im Anwendungsbereich der Auftragsverarbeitung den übrigen vertraglichen Bestimmungen vor. Der Anbieter verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich auf Weisung des Kunden und unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Der Anbieter verpflichtet sich, seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen und zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu verpflichten. Die Parteien arbeiten bei Anfragen oder Prüfungen durch Aufsichtsbehörden zusammen. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und entsprechender vertraglicher Vereinbarungen.
Der Anbieter verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), von denen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen. Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anbieter gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist.
Höhere Gewalt
Wird die Leistungserbringung des Anbieters infolge höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Krieg, Streik, Blockaden, Embargo, über sechs (6) Wochen andauernder und von dem Anbieter nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf, flächendeckende und von keinem Anbieter zu vertretende Störungen der Internet-Infrastruktur, Ausfall oder Einschränkung von Drittanbieter-KI-Modellen, behördliche Untersagung des KI-Einsatzes, sowie unvorhersehbare regulatorische Änderungen, die den Betrieb der Software unmöglich machen) erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich, können beide Parteien den Vertrag fristlos kündigen. Die bereits gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen wird erstattet. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, soweit sie auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters beruhen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit der Anbieter die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Änderung der AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.
Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
- soweit der Anbieter hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
- soweit der Anbieter damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit der Anbieter zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
- wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
Das Kündigungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
Schlussbestimmungen
Die Abtretung von Rechten aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Anbieters. Der Anbieter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: 29.04.2026
